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RISIKO-LEBENS-VERSICHERUNG

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Wer ein Haus baut oder kauft oder eine Eigentumswohnung finanziert, nimmt i.d.R. auch einen entsprechenden Immobilienkredit auf.

 

Wenn Sie diesen Immobilienkredit abzahlen müssen, sollten Sie sich Gedanken machen, wie Sie Ihre Angehörigen im Todesfall absichern.

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Eine Risikolebensversicherung sorgt dafür, dass die Hinterbliebenen nicht auf  einem riesigen Berg Schulden sitzen bleiben und Gefahr laufen, das Zuhause zu verlieren, weil die Kreditraten nicht alleine gezahlt werden können.

Auch unverheiratete Paare können sich gegenseitig absichern. In diesem Fall brauchen beide Partner einen eigenen Vertrag.

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Eine Risiko- Lebensversicherung ist grundsätzlich eine gute Form, die Familie/ die Hinterbliebenen abzusichern, auch ohne Finanzierung im Hintergrund.

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Über uns können Sie finanzieren und sich gleichzeitig absichern. 

ALLES AUS EINER HAND. Wir kümmern uns und sind immer für Sie da!

BERUFSUNFÄHIGKEITS-VERSICHERUNG

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für jeden sinnvoll. Denn wer seinen Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben kann, muss mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen.

 

Da der Staat nur eine geringe finanzielle Absicherung bietet, ist der private Berufsunfähigkeitsschutz unerlässlich. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt für Ihre lückenlose Absicherung.

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Je früher desto besser! BU bereits für Schüler/Studenten.

PRIVATE RENTEN-VERSICHERUNG

Eine private Rentenversicherung ist vor allem deshalb sinnvoll, weil sie eine garantierte Rentenzahlung bis zum Lebensende verspricht. Darüber hinaus ist eine private Rentenversicherung sinnvoll, wenn sie eine Finanzierungslücke im Alter schließen kann.

 

Wer seine private Rentenversicherung bis zum 31.12.2004 abgeschlossen hat und diese kündigen möchte, muss in der Regel keine Steuern zahlen. Die Besteuerung richtet sich nach denselben Regeln wie bei der Auszahlung am Ende der Vertragslaufzeit.

RIESTER-RENTE

RÜRUP-RENTE

Sinnvoll ist die Rürup-Rente vor allem für Selbstständige und Besserverdiener, die die steuerlichen Begünstigungen voll ausnutzen können. Mit der Basisrente ist in Deutschland 2005 neben der Riester-Rente eine zweite Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge eingeführt worden.

 

Wie hoch der Anteil der Rente ist, den Sie besteuern müssen, hängt vom Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen: 2019 liegt der zu besteuernde Anteil der Rürup-Renten bei 78 Prozent. Er steigt jedoch jährlich an. Wer ab 2040 in Rente geht, muss die gesamte Rente versteuern.

 

Die Rürup-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.

Dies bedeutet, dass die Rürup Rente und die eingezahlten Rürup-Renten-Beiträge in der Ansparphase nicht besteuert werden. In der Auszahlphase wird dann die Rürup-Rente voll nach dem persönlichen Steuersatz besteuern.

STERBEGELD-VERSICHERUNG

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Damit Ihre Angehörigen dennoch die Kosten einer Bestattung zahlen können, lohnt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Diese zweckgebundene Todesfallversicherung zahlt beim Tod der versicherten Person eine vereinbarte Versicherungssumme aus, um alle anfallenden Beerdigungskosten decken zu können. Sie kann mit einer Einmal-Einzahlung oder mit einer mtl. Zahlung eingezahlt werden.

 

Stirbt die versicherte Person nach Ablauf der Wartezeit, wird die Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Eine Auszahlung erfolgt nachdem die Angehörigen den Tod an den jeweiligen Sterbegeldversicherer melden. Die Versicherungssumme erhält der in der Sterbegeldversicherung genannte Bezugsberechtigte.

 

Unterschieden wird:

 

Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit, das heißt MIT Gesundheitsprüfung

 

Eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit bietet sofortigen Versicherungsschutz. Damit ist im Todesfall die Auszahlung der vollen Versicherungsleistung an die Hinterbliebenen direkt ab Vertragsabschluss gesichert. Sterbeversicherungen ohne Wartezeit erfordern beim Antrag eine Aussage zum Gesundheitszustand.

 

Sterbegeldversicherung mit Wartezeit, das heißt OHNE Gesundheitsprüfung

 

Beachten Sie dabei, dass es eine Wartezeit von bis zu 36 Monaten gibt. Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch verschiedene Staffeln während der Wartezeiten an. Sollte der Todesfall in diesem Zeitraum eintreten, werden die bis dahin eingezahlten Beiträge ausgezahlt, nicht aber die volle Versicherungssumme, sondern ggfs. vereinbarte Staffel-Summen. 

 

Scheuen Sie sich nicht, mit uns über dieses sensible Thema zu sprechen! Unsere Versicherer bieten zusätzlich wertvolle Unterlagen und Tipps für den Trauerfall an.

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

Als Arbeitnehmer profitieren Sie doppelt.
Als Arbeitnehmer haben Sie gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung:

Bei einer Direktversicherung zahlt der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts oder eine zusätzliche Gehaltsleistung direkt in eine Renten-Versicherung ein, ohne dass davon Abzüge für Steuern oder Sozialabgaben abgezogen werden. 

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  • Sie können den ursprünglichen Rentenbeginn auf später verschieben

  • Freie Wahl zwischen lebenslanger Rente und Kapitalabfindung

 

Welcher Betrag kann abgabenfrei gespart werden? 

Ab dem 01.01.2020 sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG)  steuerfrei, jährlich bis zu 6.624€ oder monatlich 552€, sozialabgabefrei sind davon nur 4% der BBG, das sind jährlich 3.312€ oder monatlich 267€.

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Wie können vermögenswirksame Leistungen genutzt werden? 

Sie können mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass die vermögenswirksamen Leistungen (VWL) in eine Direktversicherung investiert werden, was vor allem dann sinnvoll ist, wenn Sie keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben. Bei der Direktversicherung können Sie erheblich Steuern und Ihr Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge sparen.

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Wie sind Leistungen zu versteuern? 

Die Einzahlungen zur Direktversicherung kommen aus unversteuertem Einkommen. Daher gilt zwar die volle nachgelagerte Besteuerung, aber in der Regel ist die Steuerbelastung im Ruhestand geringer als in der aktiven Zeit. Außerdem können Sie die ersparte Steuer gut anlegen und dadurch mehr Rente ansparen.

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Welche Sozialabgaben werden fällig? 

Für gesetzlich Krankenversicherte werden bei Auszahlung die vollen Beitragssätze zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig, derzeit sind es ca. 18 %.

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