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Vermögensaufbau

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Nutzen Sie jetzt die attraktiven Renditechancen für Ihren Vermögensaufbau und lassen Sie sich von uns beraten.

VERMÖGEN

VERMÖGENSAUFBAU – mittel- bis langfristig

 

• Investment-Fonds

 

Aktuell befinden wir uns in einer Phase niedriger Zinsen. Dadurch liefern klassische Zinsprodukte wie Sparbücher, Fest- und Tagesgeldanlagen sowie konservative europäische Staatsanleihen kaum noch Erträge.

Eine mögliche Strategie für den Vermögensaufbau stellen trotz aller Risiken gut gemanagte Investmentfonds dar.

 

Unser Beratungskonzept

 

Zu einer ganzheitlichen Finanzberatung gehört auch die Frage, wie Sie die Chancen des Kapitalmarktes bestmöglich für Ihren Vermögensaufbau nutzen können. Wir helfen Ihnen dabei, die passende Anlagestrategie zu finden, damit Sie Ihr Vorhaben schnell erreichen.

 

Dafür wählen wir für Sie aus einem breiten Spektrum unserer renommierten Partner die passende Lösung aus, die zu Ihren persönlichen Zielen und Wünschen passt.

 

  • Vermögen breiter diversifizieren – mit Alternativen Investmentfonds 

  • Anlegen lassen – die fondsgebundene Vermögensverwaltung

  • Ihr lebensbegleitendes Finanzkonzept

 

Sofern sich Ihre Lebenssituation ändert, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, damit wir Ihre Finanzplanung aktualisieren und Sie weiterhin nachhaltig von der Finanzoptimierung profitieren können.

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STAATLICHE FÖRDERUNG NUTZEN

 

Riester-Rente 

 

Die Riester-Förderung wird in Form von Zulagen und Steuervorteilen gewährt. Dabei ist es unerheblich, für welches Riester-Produkt Sie sich entscheiden. Wichtig ist, dass jährlich 4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens (Brutto-Einkommen des Vorjahres) bzw. mindestens 60 Euro in den Riester-Vertrag eingezahlt werden.

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Riester-Rente Förderung

Grundsätzlich gilt: Gerade Menschen, die ein oder mehrere kindergeldberechtigte Kinder haben, profitieren besonders von den jährlich gezahlten Riester-Rente Zulagen.

Hinzukommen noch eventuelle Steuer­vergünstigungen, die auch für Alleinstehende interessant sind: Bis zu 2.100 Euro können jährlich in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Seit Einführung der Riester-Rente hat der Gesetzgeber kontinuierlich nachgebessert und die jährlichen Zulagen immer wieder erhöht. Erst 2018 wurde die Grundzulage, die jeder Riester-Sparer erhalten kann, von 154 auf 175 Euro angehoben.

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Die Riester-Rente Förderungen im Überblick

  • Grundzulage: 175 Euro

  • Kinderzulage: pro Jahr und Kind

    • 185 Euro für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden

    • 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder

  • Garantierte Rendite: mindestens 0,9 Prozent pro Jahr

  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro   (möglich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)

  • Steuererstattungen

 

Bausparvertrag

Mit einem Bausparvertrag lässt sich der Bau oder Kauf einer Immobilie finanzieren, ihre Modernisierung oder auch der Umbau. Dazu werden zwei Verträge kombiniert: ein Sparplan und ein Immobiliendarlehen.

In der Sparphase ist der Zins meist geringer als marktüblich, dafür ist aber auch das Bauspardarlehen günstiger und man sichert sich für die Zukunft schon den künftigen Darlehenszinssatz für die evtl. spätere Darlehensaufnahme.

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Sollte die Förderung der Wohnungsbauprämie (WOP) in Anspruch genommen werden, muss der Bausparvertrag bei Inanspruchnahme wohnwirtschaftlich verwendet werden. Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr können die WOP beantragen.

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Wir haben eine Direktanbindung an folgende BAUSPARKASSEN und können somit auch immer aktuell in die Verträge schauen:

  • Wüstenrot Bausparkasse

  • BHW Bausparkasse

  • Alte Leipziger Bausparkasse

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WOHNUNGSBAUPRÄMIE

Wohnungsbau-Prämie.png

ARBEITNEHMER-SPARZULAGE

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Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat vermögenswirksame Leistungen (VL) für Angestellte, die ein geringes Jahreseinkommen haben. Je nach Sparform liegt die Obergrenze bei 17.900 oder 20.000 Euro für Singles (Ehepaare: 35.800 oder 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen).

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Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Förderung, die Arbeitnehmer erhalten, wenn sie ihre vermögenswirksamen Leistungen z.B. in einen Bausparvertrag einzahlen und unter einer gewissen Einkommensgrenze liegen.

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Sie zum Beispiel auf Ihrem Bausparvertrag anlegt. Alleinstehende können bis zu 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage im Jahr erhalten, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 17.900 Euro liegt. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht mit dem Bruttoeinkommen zu verwechseln, da es durch Abzüge und Freibeträge niedriger ausfällt.

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Arbeitnehmer-Sparzulage - Höhe und Einkommensgrenzen 

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Wer bekommt die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Alle Arbeitnehmer, die ihre vermögenswirksamen Leistungen z.B. in einen Bausparvertrag einzahlen und unter den oben genannten Einkommensgrenzen liegen.

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Wie beantragt man die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage können Sie ganz einfach über Ihre Einkommenssteuererklärung beantragen. Sie erhalten mit Ihrem Jahreskontoauszug eine Mitteilung über die vermögenswirksamen Leistungen für das abgelaufene Kalenderjahr. Die Mitteilung ist nicht für die Finanzverwaltung, sondern für Ihre Unterlagen. Die Daten werden elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.

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Sollte das zu versteuernde Einkommen ÜBER 17.900 EUR/35.800 EUR liegen und die Arbeitnehmer-Sparzulage entfallen, aber UNTER 25.600 EUR/51.200 EUR (2020) bzw. 35.000 EUR/70.000 EUR (ab 2021), so können die Einzahlungen der vermögenswirksamen Leistungen durch den Arbeitgeber auch für die Wohnungsbauprämie angerechnet werden.

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                                                                            Für Alleinstehende      Für Verheiratete /

                                                                                                              eingetr. Lebenspartner

                                                                                                              (2 Arbeitnehmer)

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Maximal geförderte jährliche Sparleistung        470 EUR                         940 EUR 

Höhe der Förderung                                                   9 %                                9 % 

Maximale jährliche Förderung                                43 EUR                           86 EUR 

Einkommensgrenzen

(zu versteuerndes Einkommen)                           17.900 EUR                    35.800 EUR

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